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Inhalt der Veranstaltung

Neben Zoll- und Außenprüfungen kann der Zoll eine Außenwirtschaftsprüfung durchführen. Wesentlicher Inhalt der Außenwirtschaftsprüfungen ist die Einhaltung der Regelungen des Exportkontrollrechts. Kontrolliert wird, ob bestehende Verbote und Genehmigungspflichten beachtet wurden. Prüfungsschwerpunkte sind der Güterverkehr (Waren als auch Dienstleitungen) mit Embargoländern. Verbote und Genehmigungspflichten, die im Handel mit sanktionierten Ländern einzuhalten sind, werden ebenso geprüft wie die Genehmigungspflichten bei Ausfuhren und Verbringungen gelisteter Güter. Der Prüfer kontrolliert nicht nur den Güterverkehr, sondern auch die Einhaltung bestehender mittelbarer oder unmittelbarer Bereitstellungsverbote gegenüber gelisteten Personen und Organisationen.

Auch der alleinige Technologietransfer kann strafbar sein, wenn die außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden.

Nicht vergessen sollte man: Verstöße gegen das Exportkontrollrecht können nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern auch mit dem Strafrecht geahndet werden. In der Haftung steht immer der Unternehmer.

In dieser Veranstaltung erfahren Sie, worauf bei einer solchen Außenwirtschaftsprüfung zu achten ist.

Ansprechpartnerin IHK | Referent

Kerstin Ptak
Kerstin Ptak
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

Referentin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Geschäftsbereich International Telefon 0941 5694 259

Tim Mayer
Tim Mayer
SW Zoll-Beratung GmbH

VP Training & Consulting

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