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Inhalt der Veranstaltung

Nach der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) dürfen bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder darin bereitgestellt werden, soweit diese legal und ohne Entwaldung und Waldschädigung hergestellt wurden.
Dies betrifft die Rohstoffe Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz ebenso wie auch bestimmte, daraus hergestellte Erzeugnisse (gemäß Anhang I der Verordnung). 

Mittels einer Sorgfaltserklärung muss zukünftig nachgewiesen werden, dass ein Produkt nicht von nach dem 31.12.2020 abgeholzten Flächen stammt und auch nicht anderweitig zu Waldschädigung beigetragen hat. Verpflichtete Unternehmen müssen außerdem Menschenrechte sowie die Rechte indigener Völker bei der Produktion achten. Erzeuger sind verpflichtet Geoinformationsdaten zur Verfügung zu stellen, aus denen die jeweiligen Anbauflächen hervorgehen.

Marktteilnehmer, das heißt Unternehmen, die Produkte auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen, und Nicht-KMU-Händler müssen die Regeln ab dem 4. Quartal 2024 anwenden, KMU-Händler ab dem 2. Quartal 2025.

Unsere Expertin Carla Everhardt von der Rechtsanwaltskanzlei Rödl & Partner gibt in unserem LunchBriefing eine Übersicht über die Regelungsinhalte zur verabschiedeten Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten und zu ihren Auswirkungen. Anschließend gibt es Zeit für Ihre Fragen.

Ansprechpartnerin IHK | Referentinnen

Caroline Leißl
Caroline Leißl
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

Referentin CSR Telefon 0941 5694 318

Carla Everhardt
Carla Everhardt
Rödl & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft

Rechtsanwältin und Associate Partner

Kerstin Ptak
Kerstin Ptak
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

Referentin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Geschäftsbereich International Telefon 0941 5694 259

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