Fokus Zollpräferenzen: Richtiges kalkulieren für Präferenznachweise
08.03.2024 | 08:30 - 10:00 Uhr
Kostenlose Veranstaltung - virtuell
Inhalt der Veranstaltung
Die Europäische Union hat mit vielen Staaten außerhalb der EU Zollvergünstigungen (Präferenzabkommen) vereinbart. Bei der Einfuhr im Drittland oder der EU können dadurch Einfuhrzölle erspart werden. Voraussetzung ist, dass die Ware von einem entsprechenden Präferenz-Ursprungsnachweis begleitet wird, nämlich die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Im Warenverkehr innerhalb der EU ist zum Nachweis der Präferenzursprungseigenschaft die (Langzeit-)Lieferantenerklärung von großer Bedeutung.
Um diese Nachweise ausstellen zu dürfen, müssen die entsprechenden Ursprungsregeln beachtet werden bzw. eine Präferenzkalkulation als Beleg dafür erstellt werden. Vielen ist dabei nicht bekannt, wie die präferenziellen Ursprungsregeln für das jeweilige Produkt und für das jeweilige Land anzuwenden sind und welche Gestaltungsspielräume genutzt werden können.
Das Präferenzsystem ist FREIWILLIG. Aber: Können Sie Präferenznachweise ausstellen, ist das ein klarer Wettbewerbsvorteil!
In diesem Webinar behandeln wir folgende Themen:
- Warenursprungs- und Präferenzrecht der Europäischen Union
- Übersicht über die Zollpräferenzabkommen der EU
- Arbeiten mit der Zollseite "WuP online "
- Ursprungsregeln im Überblick: Minimalbehandlungen, Positionswechsel, Wertregeln, gemischte Regeln, Verarbeitungsregeln
- Präferenzkalkulationen erstellen und dokumentieren (Praxisbeispiel)
- Ursprungsregelungen für die Ausstellung von Präferenznachweisen anhand Länder-Beispielen
Die Teilnehmer sind herzlich eingeladen, auch eigene Fragestellungen mit in das Webinar zu bringen.
Ansprechpartnerin IHK | Referent
Kerstin Ptak
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Referentin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Geschäftsbereich International Telefon 0941 5694 259
Michael Dwehus
Zollberatungsfirma Zollcon GmbH
Außenhandelsberater & Geschäftsführer der Zollcon GmbH
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