

Fokus Zollpräferenzen: Richtiges Kalkulieren für Präferenznachweise
07.11.2023 | 13:30 - 15:00 Uhr
Kostenlose Veranstaltung - virtuell
Inhalt der Veranstaltung
Die Europäische Union hat mit vielen Staaten außerhalb der EU Zollvergünstigungen (Präferenzabkommen) vereinbart. Dadurch können europäische Exporteure ihren Kunden im Drittland oft Einfuhrzoll ersparen. Voraussetzung ist, wenn für die Ware ein Ursprungsnachweis erstellt werden kann. Dazu gehören beispielsweise Lieferantenerklärungen, Ursprungserklärungen auf der Rechnung und Warenverkehrsbescheinigungen (EUR 1).
Um Ursprungsnachweise zu erhalten, müssen die entsprechenden Ursprungsregeln beachtet werden.
Vielen ist hierbei nicht bekannt, wie die präferenziellen Ursprungsregeln für das jeweilige Produkt und für das jeweilige Land anzuwenden sind und welche Gestaltungsspielräume genutzt werden können.
Informieren Sie sich in unserem Webinar über die Grundlagen und Möglichkeiten dieses Wettbewerbsvorteils.
Inhalt:
- Warenursprungs- und Präferenzrecht der Europäischen Union
- Übersicht über die Zollpräferenzabkommen der EU: Welche Länder dürfen in Lieferantenerklärungen aufgeführt werden?
- Ursprungsregeln im Überblick: Minimalbehandlungen, Positionswechsel, Wertregeln, gemischte Regeln, Verarbeitungsregeln
- Arten von Präferenznachweisen (EUR1. Erklärung auf Rechnung, Rex, LE)
- Präferenzkalkulationen erstellen und dokumentieren (Praxisbeispiel für alle Teilnehmer)
- Ursprungsregelungen für die Ausstellung von Präferenznachweisen Beispiel Schweiz und das Vereinigte Königreich
Die Teilnehmer sind herzlich eingeladen, auch eigene Fragestellungen mit in das Webinar zu bringen bzw. diese vorab einzureichen.
Ansprechpartnerin IHK | Referent

Kerstin Ptak
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Referentin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Geschäftsbereich International Telefon 0941 5694 259

Michael Dwehus
Zollberatungsfirma Zollcon GmbH
Außenhandelsberater & Geschäftsführer der Zollcon GmbH
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