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Inhalt der Veranstaltung

Die "Aktive Veredelung" und "Passive Veredelung" gehören zu den Besonderen Verfahren nach Art. 210 Buchstabe d Unionszollkodex (UZK). Sie bieten viel Potential zur Kostenersparnis und Verfahrenserleichterung, da sie es Unternehmen ermöglichen, Rohstoffe oder Halbfertigerzeugnisse zollfrei einzuführen, zu veredeln oder zu verarbeiten und anschließend wieder auszuführen. Die Überführung in die aktive oder passive Veredelung bedarf einer Bewilligung, die entweder vorab oder im Rahmen der Überführung in das Verfahren (Zollanmeldung) beantragt und bewilligt werden kann.

Zur Unterscheidung:

In der aktiven Veredelung können Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union zur Durchführung von Veredelungsarbeiten eingeführt werden, ohne dass Abgaben erhoben und handelspolitische Maßnahmen angewandt werden. Die aktive Veredelung wird erledigt, wenn die Waren in ein anschließendes Zollverfahren (z.B. freien Verkehr) übergeführt werden, aus dem Zollgebiet der Union verbracht oder zerstört bzw. zugunsten der Staatskasse aufgegeben werden.

In der passiven Veredelung können Unionswaren vorübergehend aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt und in einem Drittland Veredelungsvorgängen unterzogen werden. Die aus diesen Waren entstandenen Veredelungserzeugnisse können unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von Einfuhrabgaben zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden.

In diesem Webinar lernen Sie kennen:

  • Unterscheidung, Bedeutung und Zweck der Aktiven & Passiven Veredelung
  • Wann kommt ein Veredelungsverkehr überhaupt in Frage?
  • Ablauf der Zollverfahren und -formalitäten
  • Vor- und Nachteile für Ihre Unternehmensprozesse
  • Risiken und Herausforderungen bei der Nutzung von Veredelungsverfahren

Ansprechpartnerin IHK | Referentin

Kerstin Ptak
Kerstin Ptak
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

Referentin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Geschäftsbereich International Telefon 0941 5694 259

Ervina Mujcic
Ervina Mujcic
SW Zoll-Beratung GmbH

Snr. Project Manager Sales & Consulting

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