Inhalt der Veranstaltung
International tätige Firmen müssen neben den Zollgesetzen auch auf die Vorschriften der Exportkontrolle achten. Nichtbeachtung von Genehmigungspflichten und länderbezogenen Embargos können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Dies gilt auch für Firmen, die nicht im Rüstungsbereich tätig sind. Die Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland und der EU gelten für Güter, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können (Stichwort Dual-Use). Darunter fallen oft technisch anspruchsvolle Produkte, Ersatzteile, Software und hochwertige Technologien. Ob eine Lieferung generell erlaubt ist, eine Genehmigung erforderlich bzw. verboten ist, hängt insbesondere davon ab,
- welche Güter/Technologien geliefert werden
- in welches Land Sie geliefert wird
- welche Personen/Institutionen eingebunden sind
- für welchen Verwendungszweck die Güter/Technologien gedacht sind
Der Unternehmensführung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu, da die Behörden die Exportkontrolle als Chefsache ansehen.
Themen des Webinars sind u.a.:
- welche Ziele mit Exportkontrollvorschriften in der EU verfolgt werden
- Güterlisten, Dual-Use-VO und Umschlüsselungsverzeichnis
- welche Folgen bei Verstößen gegen die Exportkontrolle drohen und wer für Verstöße haftbar sein kann
- wie ein Sanktionslistenscreening sicher durchgeführt wird
- Genehmigungsverfahren und Allgemeine Genehmigungen
- Red Flags, bei denen erhöhte Achtsamkeit gefordert ist, erkennen
Ansprechpartnerin IHK | Referent
Kerstin Ptak
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Referentin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Geschäftsbereich International Telefon 0941 5694 259
Jascha Itzigehl
Zollcon GmbH
Zoll- und Außenwirtschaftsberater
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Bildnachweis: IHK Regensburg
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