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Inhalt der Veranstaltung

Unternehmen innerhalb der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, unterliegen zum 1. Oktober 2023 ersten Meldepflichten im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).

In Deutschland wurde als zuständige Stelle die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) festgesetzt, der Start war holprig und diverse technische Probleme machten es schwierig die ersten Berichte umzusetzen.

Nach Ablauf der ersten drei Berichtszeiträume lassen wir die Startphase Revue passieren und durchleuchten die Pflichten und Anforderungen in den anstehenden Phasen:

► Aktuelle Entwicklungen
Monitoring der Erfahrungen
Beispiele und Infoquellen
Tipps & Einarbeitung von Erleichterungen
Optimierungspotentiale erkennen
auslaufende Verwendungsmöglichkeit der Standardwerte

Ansprechpartnerin IHK | Referent

Kerstin Ptak
Kerstin Ptak
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

Referentin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Geschäftsbereich International Telefon 0941 5694 259

Michael Dwehus
Michael Dwehus
Zollberatungsfirma Zollcon GmbH

Außenhandelsberater & Geschäftsführer der Zollcon GmbH

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