Inhalt der Veranstaltung
Die US-(Re-)Exportkontrollvorschriften gelten extraterritorial und damit weltweit – unter bestimmten Bedingungen also auch für deutsche Unternehmen. Wer US-Güter, -Software oder -Technologie nutzt, verarbeitet oder weitergibt, muss wissen, ob und wie die US-Regularien greifen. Verstöße können empfindliche Strafen nach sich ziehen – selbst dann, wenn der Export gar nicht aus den USA erfolgt.
• Wann US-(Re-)Exportkontrolle relevant wird – auch ohne direkten US-Bezug
• Die wichtigsten Begriffe in der Praxis: „Deemed Export“, „Reexport“, „US Person“, „EAR99“ & Co.
• Typische Fallstricke und wie Sie diese vermeiden
• Tipps zur Klassifizierung und Lizenzprüfung
• Compliance-Strategien für deutsche Unternehmen
Ansprechpartnerin IHK | Referent
Sprecher
Kerstin Ptak
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Referentin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Geschäftsbereich International Telefon 0941 5694 259
Dominik Wiedmann
SW Zoll-Beratung GmbH
Snr. Consultant Training & Beratung
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