Inhalt der Veranstaltung
International tätige Unternehmen fragen bei ihren Lieferanten immer häufiger nach, ob deren Produkte eventuell amerikansichen (Re-)Exportlizenzpflichten unterliegen. In diesem Zusammenhang wird regelmäßig nach der ECCN-Nummer (Export Control Classification Number) gefragt. So kommen inzwischen auch Unternehmen mit den Exportkontrollbestimmungen der USA in Berührung, die selbst überhaupt keine US-Geschäftsbeziehungen pflegen.
Das US-(Re-)Exportkontrollrecht beansprucht eine sog. extraterritoriale Wirkung, d.h., dass auch Auslandsgeschäfte, die außerhalb der USA stattfinden, von den US-Exportkontrollvorschriften betroffen sein können. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn Güter mit US-Ursprung oder Güter mit US-Komponenten exportiert werden, eine US-Person in den Export involviert ist oder bestimmte Kunden und Länder beliefert werden, gegen die die USA ein Handelsembargo verhängt haben.
In diesem Webinar wollen wir folgende Themen beleuchten:
• Systematik und Grundbegriffe der U.S.-Vorschriften
• Zuständigkeiten der U.S.-Behörden
• Wann ist ein deutsches Produkt "subject to the U.S. regulations" und damit vom US-Recht erfasst?
• Wann finden welche Vorschriften Anwendung (EAR / ITAR / OFAC)
• De-minimis-Regel
• ECCN- und EAR99-Güter
• Aufbau und Handhabung der Commerce Control List (CCL)
• Ermittlung der Genehmigungspflicht für gelistete Güter
• EAR License Exceptions
• Compliance
• Wichtige Prüfschritte
Ansprechpartnerin IHK | Referenten
Kerstin Ptak
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Referentin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Geschäftsbereich International Telefon 0941 5694 259
Michael Dwehus
Zollberatungsfirma Zollcon GmbH
Außenhandelsberater & Geschäftsführer der Zollcon GmbH
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