Rechtsanwalt Winfried Riedl
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Bereichsleiter Recht und Unternehmensförderung 0941 5694 326
Gewährleistungsrecht 2026 - Neue Informationspflichten und praktische Umsetzung
19.10.2026 | 16:00 — 17:30 Uhr
kostenlose Veranstaltung für unsere IHK-Mitgliedsunternehmen
Ab dem 27. September 2026 gelten neue Informationspflichten für Händler in Deutschland. Diese Pflichten betreffen alle Händler, die an Verbraucher (B2C) verkaufen und umfassen die Bereitstellung eines Hinweises über das gesetzliche Gewährleistungsrecht sowie eine Kennzeichnung für freiwillige Haltbarkeitsgarantien. Die EU-Richtlinie verpflichtet Händler ab diesem Datum, Kunden über ihre Rechte im Rahmen einer „harmonisierten Mitteilung“ und im Rahmen einer „harmonisierten Kennzeichnung“ zu informieren. Verbraucher in der gesamten EU sollen sich gut informieren und ihre Rechte leicht verstehen können. Die Darstellung des Hinweises und Labels soll klar, standardisiert und optisch auffällig sein, ähnlich dem bekannten
EU-Energielabel.
Um die neuen Regelungen verstehen und anwenden zu können, ist es wichtig, die Begriffe „Gewährleistung“ und „Garantie“ zu verstehen und voneinander abzugrenzen.
Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an unsere IHK-Mitgliedsunternehmen.
• Rechtsrahmen und Hintergrund der neuen Pflichten
- Umsetzung der EU-Vorschriften in deutsches Recht
• Abgrenzung Gewährleistung - Garantie
• Anwendungsbereich
- betroffene Unternehmen
- Waren
- Vertriebskanäle (online/offline)
• Inhalt der neuen Gewährleistungsregeln
• Voraussetzungen und Ausgestaltung der Garantie-Kennzeichnung
• Praktische Umsetzungsfragen
- typische Fehler
- Risiken bei Nichtbeachtung
Rechtsanwalt Winfried Riedl
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
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Manuel Bischof
Anwaltskanzlei Martan-Bischof & Bischof, Regensburg
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