

Inhalt der Veranstaltung
Ab dem 20. Januar 2027 gilt die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verbindlich – und ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Für Maschinenhersteller bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Prozesse, Dokumentation und technische Unterlagen auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Neben Herstellern und Bevollmächtigten werden erstmals auch Importeure sowie (Online-)Händler direkt als Wirtschaftsakteure mit konkreten Pflichten adressiert.
In unserer Veranstaltung gibt Ihnen Gerd Engelhardt einen kompakten Überblick zu den wichtigsten Änderungen. Er ist Experte für CE-Kennzeichnung und Produktsicherheit bei der Bayern Innovativ GmbH.
Programm
Folgende Themenblöcke werden in den drei Stunden besprochen. Es wird ausreichend Zeit für Ihre Fragen geben.
• Einführung: Neue / geänderte Anforderungen im Vergleich zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
• Praktische Tipps und eine Checkliste zur Umstellung
• Änderungen in der EU-Konformitätserklärung
• Betrachtung der Belange von Maschinenherstellern zu Cybersicherheit und selbstlernenden Systemen
• Zusammenspiel mit dem AI-Act (KI-Verordnung der EU) und dem Cyber Resilience Act
• Fragen und Diskussion
Ansprechpartner IHK | Referent
Sprecher

Michael Vogel
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Referent Innovation Geschäftsbereich Energie, Innovation, Umwelt und Industrie Telefon 0941 5694299

Gerd Engelhardt
Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
Experte für Produktsicherheit und CE
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Impressum und Datenschutz
Bildnachweis: IHK Regensburg
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