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Inhalt der Veranstaltung

International tätige Firmen müssen neben den Zollgesetzen auch auf die Vorschriften der Exportkontrolle achten. Nichtbeachtung von Sanktionen und länderbezogenen Embargos können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Dies gilt auch für Firmen, die nicht im Rüstungsbereich tätig sind. Die Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland und der EU gelten für Güter, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Darunter fallen oft technisch anspruchsvolle Produkte, Ersatzteile, Software und hochwertige Technologien. Ob eine Lieferung generell erlaubt ist, eine Genehmigung erforderlich bzw. verboten ist, hängt insbesondere davon ab. Um dies zu prüfen ist ein funktionierendes innerbetriebliches Exportkontrollsystem unerlässlich. Wie Sie die Organisation der Exportkontrolle im Unternehmen umsetzen können wollen wir anhand folgender Inhalte erläutern:

  • Kurze Übersicht Exportkontrolle (Grundwissen zur Exportkontrolle wird vorausgesetzt)
  • Typische Probleme & Fehlerquellen im Unternehmen
  • Aufbau und Etablierung eines ICP im Unternehmen
  • Anforderungen an ein funktionierendes Innerbetriebliches Exportkontrollsystem
  • Fallbezogene oder grundsätzliche Klassifizierung der Waren?
  • Merkblatt Exportkontrolle des BAFA
  • Informationen zum Ausfuhrverantwortlichen
  • Arbeits- und Organisationsanweisung

Ansprechpartnerin IHK | Referent

Kerstin Ptak
Kerstin Ptak
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

Referentin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Geschäftsbereich International Telefon 0941 5694 259

Tim Mayer
Tim Mayer
SW Zoll-Beratung GmbH

VP Training & Consulting

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