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Inhalt der Veranstaltung

Die Europäische Union hat mit vielen Staaten außerhalb der EU Zollvergünstigungen (Präferenzabkommen) vereinbart. Bei der Einfuhr im Drittland oder der EU können dadurch Einfuhrzölle erspart werden. Voraussetzung ist, dass die Ware von einem entsprechenden Präferenz-Ursprungsnachweis begleitet wird, nämlich die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder die Ursprungserklärung auf der Rechnung.
Im Warenverkehr innerhalb der EU ist zum Nachweis der Präferenzursprungseigenschaft die (Langzeit-)Lieferantenerklärung von großer Bedeutung.

Um diese Nachweise ausstellen zu dürfen, müssen die entsprechenden Ursprungsregeln beachtet werden bzw. eine Präferenzkalkulation als Beleg dafür erstellt werden.
Vielen ist dabei nicht bekannt, wie die präferenziellen Ursprungsregeln für das jeweilige Produkt und für das jeweilige Land anzuwenden sind und welche Gestaltungsspielräume genutzt werden können.  

Das Präferenzsystem ist FREIWILLIG. Ein Import im Empfangsland ist jederzeit auch ohne möglich.
Aber: Können Sie Präferenznachweise ausstellen, ist das ein klarer Wettbewerbsvorteil! Deshalb sollten Sie gut informiert sein ob und unter welchen Bedingungen Sie das zu Ihrem Nutzen umsetzen können.

In diesem Webinar behandeln wir folgende Themen:
Warenursprungs- und Präferenzrecht der Europäischen Union                              
• Übersicht über die Präferenzabkommen der EU   
• Arbeiten mit der Zollseite "WuP online "                                          
• Ursprungsregeln im Überblick: Minimalbehandlungen, Positionswechsel, Wertregeln, gemischte Regeln, Verarbeitungsregeln
• Präferenzkalkulationen erstellen und dokumentieren (Praxisbeispiel)
• Ursprungsregelungen für die Ausstellung von Präferenznachweisen anhand Länder-Beispielen

Die Teilnehmer sind herzlich eingeladen, auch eigene Fragestellungen mit in das Webinar zu bringen (gern wenn möglich vorab zusenden an ptak@regensburg.ihk.de).

Ansprechpartnerin IHK | Referent

Kerstin Ptak
Kerstin Ptak
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

Referentin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Geschäftsbereich International Telefon 0941 5694 259

Michael Dwehus
Michael Dwehus
Zollberatungsfirma Zollcon GmbH

Außenhandelsberater & Geschäftsführer der Zollcon GmbH

Anmeldung

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