Inhalt der Veranstaltung
Für Verträge über den Kauf oder Verkauf von Standardsoftware oder über die Programmierung und Erstellung von Software gibt es - anders als z.B. bei Miet- oder Arbeitsverträgen - keine besonderen gesetzlichen Regeln. Andererseits sind IT-Projekte in ihrer Umsetzung besonders aufwendig und auch sehr anspruchsvoll. Zudem sind bei der Durchführung im Regelfall sehr viele Personen sowohl auf Programmiererseite als auch auf Kundenseite beteiligt, was das Vertragsverhältnis noch komplexer macht. Oft treten insbesondere in der Umsetzungsphase viele Fragen auf , die zu Unstimmigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer führen können. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es unerlässlich, so weit als möglich eine belastbare vertragliche Grundlage für die konkrete Zusammenarbeit zwischen Anbieter und Kunde zu schaffen.
Programm
Was ist IT-Recht?
Warum jedes Unternehmen in diesem Bereich gut und professionell aufgestellt sein sollte
Was bei der Anschaffung von Soft- und/oder Hardware unbedingt beachtet werden muss:
Softwarekauf, Softwareerstellung, Softwaremiete
Wie man den Vertrieb von Software rechtlich absichert
Probleme beim laufenden Betrieb von Software
Wie komme ich aus Software-Verträgen wieder sinnvoll heraus (Rücktritt, Kündigung, Exit-Management)
Das Gerichtsverfahren als letzter Ausweg: optimale Vorbereitung, Chancen und Risiken
Ansprechpartner IHK | Referent
Winfried Riedl
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Bereichsleiter Recht und Unternehmensförderung 0941 5694 326
Michael Hannig
Rechtsanwalt @ Paluka Rechtsanwälte Loibl Specht PartmbB
Michael Hannig ist Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Paluka Rechtsanwälte Loibl Specht PartmbB in Regensburg und betreut federführend das Referat IT, Daten und Marken. Im Rahmen seiner Tätigkeit hat er die Einführung großer IT-Projekte betreut und unzählige Vertragsentwürfe für die verschiedensten Anwendungsbereiche der IT erstellt, überarbeitet und Mandanten hierzu beraten. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt beim E-Commerce und den damit verbundenen Fragen der rechtskonformen Websites, der AGB, der Werbung sowie der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Daneben berät Herr Hannig auch umfassend zum Datenschutzrecht und hat zusätzlich zur Erstellung von Datenschutzerklärungen, der Durchführung von Website-Checks und der rechtlichen Begleitung von datenschutzrechtlich relevanten Großprojekten mehrere Mandanten erfolgreich in Verfahren vor den datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden vertreten. Rechtsanwalt Hannig ist zudem Lehrbeauftragter für IT-Recht an der OTH Regensburg.
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Impressum und Datenschutz
Bildnachweis: IHK Regensburg
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