Inhalt der Veranstaltung
Unternehmen innerhalb der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, unterliegen seit 1. Oktober 2023 ersten Meldepflichten im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).
Nach Ablauf des Q3/2024 bzw. zum Ende der Abgabefrist dafür gehen wir auf die bisherigen Erfahrungen und Erkenntnisse sowie den aktuellen Stand ein. Gemeinsam wollen wir bei einer Live-Demo mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Nutzung des Übergangsregisters einen Beispielbericht erfassen und Ihre offenen Fragen zur Handhabung des Portals und der einzelnen auszufüllenden Felder klären.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Optimierungspotenziale zu erkennen und das Handling des Portals zu meistern.
Hinweis: Grundwissen zur CBAM-Thematik ist von Vorteil, da wir nicht großflächig auf die Hintergründe eingehen, sondern die Nutzung und Handhabung des Portals im Vordergrund stehen.
Ansprechpartnerin IHK | Referent
Kerstin Ptak
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Referentin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Geschäftsbereich International Telefon 0941 5694 259
Tim Mayer
SW Zoll-Beratung GmbH
VP Training & Consulting
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