Inhalt der Veranstaltung
Unternehmen innerhalb der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, unterliegen zum 1. Oktober 2023 ersten Meldepflichten im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).
In Deutschland wurde als zuständige Stelle die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) festgesetzt, der Start war holprig und diverse technische Probleme machten es schwierig die ersten Berichte umzusetzen.
Nach Ablauf der ersten drei Berichtszeiträume lassen wir die Startphase Revue passieren und durchleuchten die Pflichten und Anforderungen in den anstehenden Phasen:
► Aktuelle Entwicklungen
► Monitoring der Erfahrungen
► Beispiele und Infoquellen
► Tipps & Einarbeitung von Erleichterungen
► Optimierungspotentiale erkennen
► auslaufende Verwendungsmöglichkeit der Standardwerte
Ansprechpartnerin IHK | Referent
Kerstin Ptak
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Referentin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Geschäftsbereich International Telefon 0941 5694 259
Michael Dwehus
Zollberatungsfirma Zollcon GmbH
Außenhandelsberater & Geschäftsführer der Zollcon GmbH
Anmeldung
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Impressum und Datenschutz
Bildnachweis: IHK Regensburg
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