Basiswissen Exportkontrolle

06.10.2022 | 14:00 Uhr

virtuell über ZOOM

 

Die Registrierung ist leider bereits geschlossen. Für Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

00

Tage

00

Stunden

00

Minuten

00

Sekunden

Basiswissen Exportkontrolle

6. Oktober 2022, 14:00 - 15:30 Uhr (MESZ)

Wir freuen uns auf Sie.

Sie haben noch Fragen zur Veranstaltung?

Franz Josef Knott
Geschäftsbereich International

Telefon | 0941 5694 235
knott@regensburg.ihk.de


 

Inhalt der Veranstaltung

Es gilt der Grundsatz des freien Außenwirtschaftsverkehrs. Dies ergibt sich aus § 1 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Von diesem Grundsatz abweichend sind allerdings  Ausnahmen möglich. Danach sind Beschränkungen zulässig, wenn
 - wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten sind,
 - eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten ist, oder
 - wenn die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland vor einer erheblichen Störung bewahrt werden müssen.

Um diese Ziele zu erreichen, enthält die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) konkrete Verbote und Genehmigungspflichten. Dabei geht es nicht nur  um den kontrollierten Export von Waffen und Rüstungsgütern. Ebenfalls zu beachten sind Güter, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken zugeführt werden können (so genannte "dual-use"-Güter).
 

Referent

Michael Dwehus

Michael Dwehus

Geschäftsführer der Zollberatungsfirma Zollcon GmbH