Basiswissen Exportkontrolle
06.10.2022 | 14:00 Uhr
virtuell über ZOOM
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Franz Josef Knott
Geschäftsbereich International
Telefon | 0941 5694 235
knott@regensburg.ihk.de
Inhalt der Veranstaltung
Es gilt der Grundsatz des freien Außenwirtschaftsverkehrs. Dies ergibt sich aus § 1 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Von diesem Grundsatz abweichend sind allerdings Ausnahmen möglich. Danach sind Beschränkungen zulässig, wenn
- wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten sind,
- eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten ist, oder
- wenn die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland vor einer erheblichen Störung bewahrt werden müssen.
Um diese Ziele zu erreichen, enthält die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) konkrete Verbote und Genehmigungspflichten. Dabei geht es nicht nur um den kontrollierten Export von Waffen und Rüstungsgütern. Ebenfalls zu beachten sind Güter, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken zugeführt werden können (so genannte "dual-use"-Güter).
Michael Dwehus
Geschäftsführer der Zollberatungsfirma Zollcon GmbH