Fokus Zollpräferenzen: Richtiges Kalkulieren für Präferenznachweise
23.11.2022 | 14:00 Uhr
virtuell über ZOOM
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Franz Josef Knott
Referent Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Geschäftsbereich International
Telefon | 0941 5694 235
knott@regensburg.ihk.de
Inhalt der Veranstaltung
Die Europäische Union hat mit vielen Staaten außerhalb der EU Zollvergünstigungen (Präferenzabkommen) vereinbart, Dadurch können europäische Exporteure ihren Kunden im Drittland oft Einfuhrzoll ersparen. Voraussetzung ist, dass die Ware einen entsprechenden Ursprungsnachweis hat. Dazu gehören z.B. , Lieferantenerklärungen und Warenverkehrsbescheinigungen (EUR 1).
Um Ursprungsnachweise zu erhalten, müssen die entsprechenden Ursprungsregeln beachtet werden.
Vielen ist nicht bekannt, wie die präferenziellen Ursprungsregeln für das jeweilige Produkt und für das jeweilige Land anzuwenden sind und welche Gestaltungsspielräume genutzt werden können.
Inhalt:
Die Teilnehmer sind herzlich eingeladen, auch eigene Fragestellungen mit in das Webinar zu bringen bzw. diese vorab einzureichen.
Michael Dwehus
Geschäftsführer der Zollberatungsfirma Zollcon GmbH